Fachkundelehrgang I für Sterilisationsassistenten
Der Fachkundelehrgang I ist eine fachspezifische Fortbildung gemäß den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. (DGSV).
Die Lehrgangsinhalte des Rahmenplanes vermitteln den Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern grundlegende Kenntnisse der Mikrobiologie und Krankenhaushygiene sowie der verschiedenen Aufbereitungs- und Sterilisationsverfahren, Instrumentenkunde, Informationen zur Organisation der Medizinprodukteversorgung, zu Rechtsgrundlagen und zu Grundsätzen der Qualitätssicherung.
Termine:
Teil 1
- 27.01.-09.02.2025
Teil 2
- 05.05.2025-09.05.2025
Unterrichtszeiten:
Montag-Freitag von 08:00-15:30 Uhr
Zielgruppe:
- Personal der AEMP (Aufbereitungseinheit)
- Personal des OP-Bereiches
- Personal der Endoskopie
Lehrgangsinhalte:
Entsprechend dem Rahmenlehrplan der DGSV e.V.
- Praxisrelevante rechtliche Rahmenbedingungen
- Grundlagen der Mikrobiologie
- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
- Hygiene
- Grundlagen der Dekontamination von Medizinprodukten
- Instrumentenkunde
- Verpackung und Kennzeichnung
- Grundlagen der Sterilisation
- Qualitätsmanagement, Validierung und Dokumentation
- Zusammenarbeit mit anderen Leistungsbereichen
- Medizinproduktekreislauf
- Wiederholung und Prüfungsvorbereitung
Der Lehrgang umfasst 120 Stunden Theorie.
Prüfung gemäß DGSV- Prüfungsordnung
- Schriftliche Prüfung
- Mündliche Prüfung
- Praktische Prüfung
Voraussetzung
- Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist die praktische Tätigkeit von 150 Stunden auf der Grundlage des Tätigkeitskatalogs der DGSV e.V.
- Der Nachweis von praktischer Erfahrung in der Aufbereitung von Medizinprodukten ist empfehlenswert.
- Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Schul- und Berufsausbildung. Lehrgangssprache ist Deutsch und sollte verstanden werden in Wort und Schrift.
- Eine Teilnahme an der Prüfung ist auch ohne Nachweis der praktischen Tätigkeiten möglich. Der Abschluss erfolgt dann mit einer Teilnahmebescheinigung und ohne DGSV-Zertifikat.
Hinweise
- Fehlzeiten dürfen maximal 10% betragen. Bei längeren Fehlzeiten müssen die versäumten Unterrichtseinheiten vor der Prüfung nachgeholt werden
- 1 UE = Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten
- 1 Stunde im Praktikum entspricht 60 Minuten